Kosten

Auch ich kann meinen Mandanten meine Beratungsleistungen nicht kostenlos anbieten - faire Preise aber sind für mich selbstverständlich. Und damit Sie immer wissen, womit Sie rechnen müssen, finden Sie hier die aktuellen Preise für unsere Dienstleistungen. Falls Ihnen doch noch etwas unklar sein sollte, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie mich einfach. Ich berate Sie gerne.

Außergerichtliche Beratung:
 

  • Die Kosten der außergerichtlichen anwaltlichen Beratung und Dienstleistung werden durch Honorarvereinbarung abgerechnet. Die Gebühr beträgt für eine Erstberatung bei Verbrauchern maximal 190,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Je nach Aufwand und Bedarf haben Sie die Möglichkeit, vorab mit mir einen Pauschalbetrag zu vereinbaren. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Beratungskosten niedrig bleiben und Sie genau darüber informiert sind, welche Kosten bei Inanspruchnahme einer Erstberatung auf Sie zukommen.
     
  • Möglicherweise kann ich für Sie Beratungshilfe beantragen. Die Beratungshilfe kommt in Betracht, sofern Ihnen nach Abzug der laufenden Kosten ein Betrag i.H.v. derzeit 382,- € verbleibt.
     
  • Sofern Sie vorab klären möchten, ob für Sie Beratungshilfe für die außergerichtliche Rechtsanwaltstätigkeit bekommen, können Sie einen sogenannten Berechtigungsschein bei dem Amtsgericht Ihres Wohnortes beantragen. Bei Gewährung von Beratungshilfe fällt lediglich eine Zuzahlung von 10,- EUR an.

     

Gerichtliche Vertretung:
 

  • Eine Abrechnung der Kosten einer gerichtlichen Vertretung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Vergütung nach dem RVG bestimmt sich in den Zivilverfahren nach dem Gegenstandswert. Anhand von Tabellen kann dann ermittelt werden, in welcher Höhe die Kosten anfallen.
     
  • Sofern für Sie Prozesskostenhilfe in Betracht kommt, so bewirkt diese, dass auf die Gerichtskosten und auf die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung je nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen keine Zahlungen oder Teilzahlungen zu leisten sind.
     
  • Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie auch vorab mit Ihrer Versicherung klären, ob diese die Kosten übernimmt.
     
  • Sollten Sie Fragen zu den Kosten eines Verfahrens haben, setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung. Ich bin gerne bereit, Ihnen vorab mitzuteilen, mit welchen Kosten Sie in welchem Verfahren rechnen müssen. 

 

Formulare:

 

  1. Antrag auf Prozesskostenhilfe
     
  2. Antrag auf Beratungshilfe
     
  3. Vollmacht

 

 


Die Formulare liegen als PDF - Dateien vor!

Zum öffnen der Dateien, sollte ein Programm zum öffnen, lesen und drucken von PDF - Dateien
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Rechtsanwaltskanzlei Stephan Maaß | info@rakanzlei-maass.de/ Tel: 036208-243916

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